Neues Bestattungsgesetz


Seit dem 11.09.2025 hat Rheinland-Pfalz ein neues Bestattungsgesetz. 
Dieses gilt aber nur für Bürger mit erstem Wohnsitz in Rheinland-Pfalz und muss vor dem Tode mit einer Totenfürsorge geregelt werden. Es ist noch nicht überall einsetzbar, denn die Kommunen entscheiden selber welche Bestattungsarten sie anbieten. 

Nähere Informationen finden Sie hier:

Bestattungsgesetz . Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz

Hier finden Sie einen Ausschnitt des Verordnungsentwurfs des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit.

 

Sollten Sie Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Der Gesetzesentwurf gilt vorerst 5 Jahre (bis 2030). Somit müssen wir immer mit Änderungen des Gesetzestextes rechnen.

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Verordnungsentwurf Kurzfassung des Minesteriums für Wissenschaft und Gesundheit
Verordnungsentwurf KURZFASSUNG des Mines
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